Förderprogram

Luftfahrt

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Luftfahrt

Bayerisches Förderprogramm Luftfahrt

Luftfahrt ist eine Säule der heutigen Gesellschaft und des Wirtschaftslebens. Damit ist sie als strategische Schlüsselindustrie und Innovationsmotor nicht mehr wegzudenken.

Die Luftfahrt befindet sich in einem wirtschaftlichen und technologischen Wandel, nimmt weiterhin einen hohen Stellenwert in Deutschland ein und ist somit von herausragender wirtschaftlicher Bedeutung für den Standort Bayern.

Zahlreiche Herausforderungen, von der Umweltfreundlichkeit über die Schadstoffreduktion bis hin zur Digitalisierung sind zu bewältigen. Neue, nachhaltige Technologien, neue Materialien sind zu entwickeln, bestehende Technologien sind weiterzuentwickeln, um das Luftverkehrssystem durch Innovationen gesamtheitlich zu verbessern!

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Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen

Förderung beantragen

Der Freistaat Bayern gehört weltweit zu den traditionsreichsten und bedeutendsten Luft- und Raumfahrtstandorten.
Im Bereich Luftfahrt fördert die Bayerische Staatsregierung Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI) grundsätzlich in dem Handlungsfeld „Steigerung der Produktivität, Effizienz und Nachhaltigkeit“ (BayLu25-II).

Im Fokus der Förderung stehen die folgenden Ziele des LuFo VI der Bundesregierung:

„Leistungsfähige und effiziente Luftfahrt“

Die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Luftfahrt sind bedeutende Standortfaktoren für die global stark integrierte Wirtschaft in Deutschland und in Europa. Deswegen ist es ein Ziel des LuFo, die Transportleistung der Luftfahrt effizienter zu gestalten. Entwicklungs-, Fertigungs- und Instandsetzungsverfahren sind insbesondere vor den Herausforderungen der Digitalisierung und Industrie 4.0/KI zu optimieren. Hier soll die deutsche Luftfahrtindustrie, inklusive der sie unterstützenden Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, einen wesentlichen Beitrag zur Realisierung der entsprechenden Ziele des „Flightpath 2050“ leisten.

„Umweltfreundliche Luftfahrt“

Die Zukunftsfähigkeit der Luftfahrt hängt maßgeblich von ihrer Umweltverträglichkeit und Ressourcenschonung ab. Deswegen sind innovative Technologien zur Reduzierung von Lärm und Schadstoffemissionen (Dekarbonisierung) und zur Steigerung der Energieeffizienz nötig. Dabei müssen die Umweltauswirkungen nach dem Prinzip Ökobilanz über den gesamten Produktlebenszyklus bewertet werden. Lärm, Emissionen und Ressourcenverbrauch – auch während der Fertigungs-, Instandhaltungs- und Entsorgungsprozesse – werden deshalb in die Betrachtung einbezogen, um dem Ziel eines emissionsneutralen Luftfahrtsystems näher zu kommen. Als Leitlinien für ein umweltfreundliches Luftfahrtsystem werden die im europäischen Strategiedokument „Flightpath 2050“ formulierten Umweltschutzziele zugrunde gelegt, darunter eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 75%, eine Reduzierung der NOx-Emissionen um 90% und eine Reduzierung des wahrgenommenen Lärms um 65% bis 2050.

„Sichere und passagierfreundliche Luftfahrt“

Die Sicherheit und Gesundheit von Passagieren, Besatzungen und Dritten ist in der Luftfahrt ein entscheidender Faktor, bei dem keine Kompromisse gemacht werden können. Das bereits hohe Sicherheitsniveau der Luftfahrt muss durch die ganzheitliche Betrachtung des Lufttransportsystems mit allen relevanten Komponenten und Beteiligten weiter abgesichert und verbessert werden. Insbesondere muss die sichere und effiziente Einbindung unbemannter Luftfahrzeuge in das Lufttransportsystem bewerkstelligt werden. Die Weiterentwicklung effizienter Zulassungsverfahren leistet hierzu einen entscheidenden Beitrag. Die EASA hat diesbezüglich als Strategiedokument ihre Agency Research Agenda veröffentlicht. Gleichzeitig haben die Passagiere besonders hohe Anforderungen an Zuverlässigkeit und Komfort der Luftfahrt von morgen. Das Luftfahrtsystem ist stärker an den Bedürfnissen der Passagiere auszurichten.

 

Mit der Fördermaßnahme werden im Schwerpunkt die LuFo-Fachdisziplinen „Strukturen und Bauweisen“, „Kabine“ und „Leise und effiziente Antriebe“ adressiert.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst ist ein Projektvorschlag in einem Skizzenverfahren einzureichen. Sollte der eingereichte Projektvorschlag in die engere Wahl kommen, erfolgt die Aufforderung, einen vollständigen Antrag einzureichen.

Stichtag zur Skizzeneinreichung war der 19.05.2021 um 12:00 Uhr.

Alle eingereichten Skizzen wurden in einem Gutachterverfahren evaluiert. Die Antragsteller aller Skizzen wurden individuell über die Förderfähigkeit ihres eingereichten Projektvorschlags informiert und gegebenenfalls zur Einreichung eines Vollantrags aufgefordert.

Anträge waren bis zum 25.08.2021 einzureichen.

Die Antragstellung für den Förderaufruf ist bereits beendet. Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Die in dem "Merkblatt zum Antragsverfahren" genannten Vorgaben sind einzuhalten sowie die dort genannten Unterlagen beizufügen.

Dokumente

Bekanntmachung
Ihr Kontakt zum Projektträger
Andreas Becker

IABG Projektträgerschaft

+49 (0)228 91767 54PTLuR-Bayern@iabg.de
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